Winterausrüstungspflicht in SÜDTIROL
Bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) dürfen ALLE Fahrzeuge nur mit Winterreifen oder mit montierten Schneeketten bzw. mit einer gleichwertigen, homologierten Ausstattung fahren.
Diese Verordnung hat ständige Gültigkeit und wird der Öffentlichkeit mittels Anbringung der entsprechenden Straßenbeschilderung zur Kenntnis gebracht und gilt als aufgehoben mit der Entfernung bzw. Verdeckung derselben.
Winterausrüstungspflicht in ÖSTERREICH
Vom 1. November bis zum 15. April dürfen PKW und LKW bis 3,5 t bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur mit Winterreifen oder an mindestens 2 Antriebsrädern mit Schneeketten fahren. Für LKW über 3,5 t gilt zur selben Zeit Winterreifenpflicht und Mitführpflicht für Schneeketten. Für Busse gilt die Winterreifenpflicht und die Mitführpflicht für Schneeketten bis zum 15. März (unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen).
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